Beglaubigungen und Beurkundungen
 

Notare

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Notare in Wilkau-Haßlau (Sachsen)

Die Kerntätigkeit des Notars in Wilkau-Haßlau ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Wilkau-Haßlau erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Wilkau-Haßlau bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Wilkau-Haßlau, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Wilkau-Haßlau, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Wilkau-Haßlau, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Wilkau-Haßlau, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Wilkau-Haßlau, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Wilkau-Haßlau sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.