Beglaubigungen und Beurkundungen
 

Notare

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Notare in Stollberg-Erzgeb. (Sachsen)

Die Kerntätigkeit des Notars in Stollberg-Erzgeb. ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Stollberg-Erzgeb. erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Stollberg-Erzgeb. bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Stollberg-Erzgeb., Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Stollberg-Erzgeb., Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Stollberg-Erzgeb., Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Stollberg-Erzgeb., Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Stollberg-Erzgeb., Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Stollberg-Erzgeb. sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.