Beglaubigungen und Beurkundungen
 

Notare

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Notare in Aue Sachsen (Sachsen)

Die Kerntätigkeit des Notars in Aue Sachsen ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Aue Sachsen erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Aue Sachsen bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Aue Sachsen, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Aue Sachsen, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Aue Sachsen, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Aue Sachsen, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Aue Sachsen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Aue Sachsen sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.