Beglaubigungen und Beurkundungen
 

Notare

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Notare in Leichlingen Rheinland (Nordrhein-Westfalen)

Die Kerntätigkeit des Notars in Leichlingen Rheinland ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Leichlingen Rheinland erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Leichlingen Rheinland bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Leichlingen Rheinland, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Leichlingen Rheinland, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Leichlingen Rheinland, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Leichlingen Rheinland, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Leichlingen Rheinland, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Leichlingen Rheinland sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.