Die Kerntätigkeit des Notars in Bornheim ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.
Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.
Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Bornheim erforderlich.
Die Haupttätigkeit des Notars in Bornheim bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Bornheim, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
- Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Bornheim, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Bornheim, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
- Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Bornheim, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
- Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Bornheim, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen
Notarkosten in Bornheim sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.
Notar: Dr. Heiko Worm, LL.M. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notar: Michael Stutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notar: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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