Die Kerntätigkeit des Notars in Meiningen ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.
Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.
Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Meiningen erforderlich.
Die Haupttätigkeit des Notars in Meiningen bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Meiningen, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
- Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Meiningen, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Meiningen, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
- Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Meiningen, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
- Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Meiningen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen
Notarkosten in Meiningen sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.
Notarin: Karin Albrecht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notar: Frank Schubert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notar: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notar: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||