Die Kerntätigkeit des Notars in Sachsen ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Sachsen erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Sachsen bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Sachsen, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Sachsen, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Sachsen, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Sachsen, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Sachsen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Sachsen sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.

Notar: 
Notarielle Dienstleistungen:

Beglaubigung und Beurkundung

 
 
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